Online-Händler geben häufig eine E-Mail-Adresse innerhalb der Widerrufsbelehrung an, um Kunden eine weitere Möglichkeit zur Verfügung zu stellen, von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Doch häufig wird dieser Service nicht belohnt, denn SPAM-Attacken sind die Konsequenz. Als SPAM-Schutz binden Online-Händler die Widerrufsbelehrung als Grafik ein - zulässig ist dies allerdings nicht. [...]
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SPAM-Schutz: Widerrufsbelehrung als Grafik unzulässig
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