Wird nach einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben, müssen ab diesem Zeitpunkt alle Fehler beseitigt sein, auf die sich die abgegebene Unterlassungserklärung bezieht. Andernfalls droht eine Vertragsstrafe, die im Einzelfall sogar mehrere Tausend Euro betragen kann. Wir wurden gefragt, wie man eine Unterlassungserklärung wieder loswird, wenn die ursprüngliche Abmahnung sich später als rechtsmissbräuchlich herausstellt.
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Können Unterlassungserklärungen bei rechtsmissbräuchlichen Abmahnungen gekündigt werden?
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