Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) tritt ab dem 25. Mai 2018 endgültig in Kraft. Für Händler bedeutet sie vor allem eins: viel mehr Arbeit, wobei die Haupttätigkeit auf der Strecke bleibt. Während große Unternehmen dies durch ihre Rechtsabteilung erledigen können, bleibt der kleine oder mittelständische Händler ganz allein drauf sitzen und muss die erhoffte Verbesserung des Datenschutzes ausbaden.
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Kommentar zur DSGVO: Es trifft am Ende immer die Gleichen!
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