Händler aus Asien führen Waren in die EU ein, lagern sie dort zwischen, um sie über Online-Plattformen an Endabnehmer zu verkaufen, zahlen jedoch keine Umsatzsteuer. Das ärgert nicht nur den Fiskus, sondern auch den Kunden. Auch ein anderes Problem taucht immer wieder auf: Kunden fühlen sich, obwohl ein deutscher Standort angegeben ist, durch lange Lieferzeiten aus Fernost getäuscht.
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Wir wurden gefragt: Dürfen asiatische Händler einen deutschen Standort angeben?
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