Kaum eine Informationspflicht erregte so viel Aufsehen im Online-Handel wie der Hinweis auf die OS-Plattform. Neben den häufigen Abmahnungen sollten alle Händler den Link ergänzt haben. Aber auch bei der Umsetzung der Informationspflicht kann es zu Unstimmigkeiten kommen, denn die Verordnung ist mehr als ungenau formuliert. Besonders bei Plattformen ohne Einflussmöglichkeit ist die Umsetzung daher kompliziert.
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Link zur OS-Plattform: Ist die Klickbarkeit Pflicht und wie ist sie umsetzbar?
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