Rechtstexte stehen seit längerer Zeit in der Kritik, den Verbraucher nicht mehr aufzuklären oder zu informieren und nur nach der Devise „je länger, desto besser“ gestaltet zu sein. Ist es trotzdem erforderlich, dass sie noch im Bestellprozess verlinkt und im Zweifel sogar abgehakt werden müssen?
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Wir wurden gefragt: Müssen die AGB und die Widerrufsbelehrung im Checkout abgehakt werden?
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