Vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können – soweit die Voraussetzungen für eine Markenanmeldung vorliegen – verschiedene Markenarten angemeldet werden: z. B. Wortmarke, Bildmarke, Wort-/Bildmarke oder sonstige Markenformen (wie Farbmarken). Allerdings ist die Marke dann nur hierzulande geschützt. Die Lösung ist eine Unionsmarke.
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Themenreihe „Basics Eigenmarken“ - Teil 4 Die Unionsmarke
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