Online-Händler handeln zunehmend international und möchten ihren Kunden größtmöglichen Service bieten. Das Vertrauen der ausländischen Kunden zu gewinnen, hat für einen erfolgreichen Verkauf hier oberste Priorität. Die Möglichkeit, alternative Streitbeilegung im Land des Kunden anzubieten, erhöht den Wohlfühlfaktor. Fraglich ist jedoch, ob dies rechtlich überhaupt statthaft ist.
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Handel ins Ausland: Welche Schlichtungsstellen sind für Streitigkeiten zuständig?
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