Um Verbrauchern eine adäquate Möglichkeit des Preisvergleichs zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in bestimmten Fällen eine Pflicht zur Angabe des Grundpreises vorgeschrieben. Häufig sieht man in Online-Shops auch eine Grundpreis-Angabe pro Stück oder pro Paar. Wir wurden gefragt, ob diese Angabe eine gesetzliche Pflicht ist.
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Wir wurden gefragt: Ist auch bei nach Stück angebotenen Produkten ein Grundpreis notwendig?
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