Nicht für alle im Internet bestellten Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Auch nach der aktuellen Rechtslage gibt es bereits sogenannte Ausschluss- und Erlöschensgründe des Widerrufsrechts, zum Beispiel bei schnell verderblichen Waren. Was genau darunter zu verstehen ist, ist bei den meisten Händlern noch unklar, für die Praxis aber von großer Bedeutung.
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Wann sind Waren wegen ihrer schnellen Verderblichkeit vom Widerruf ausgeschlossen?
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