Wie jeder Online-Händler weiß, ist er per Gesetz dazu verpflichtet, einzustehen, wenn er dem Kunden eine mangelhafte Ware geliefert hat. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird dieses Recht vielfach als „Garantie“ bezeichnet. Aus juristischer Sicht handelt es sich jedoch dabei nicht um eine „Garantie“, sondern um das sog. „Gewährleistungsrecht“. Es besteht im Grundsatz zwei Jahre, diese Gewährleistungsfrist kann aber verkürzt werden. Wir erklären, worauf dabei zu achten ist.
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Verkürzung oder Ausschluss der Gewährleistungsfrist: So geht’s richtig!
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