Allzu leichtfertig geben Online-Händler die Daten an das mit der Zustellung beauftragte Transportunternehmen weiter. Mag die Adresse für die Abwicklung noch zwingend erforderlich sein, ist dies bei der E-Mail-Adresse hingegen fraglich. Dürfen Online-Händler die E-Mail-Adresse einfach weitergeben oder dafür aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Einwilligung erforderlich?
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Wir wurden gefragt: Darf die E-Mail-Adresse des Kunden an das Transportunternehmen weitergeben werden?
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