Abmahnungen und die damit einhergehenden Anwaltskosten können schnell vierstellige Summen erreichen. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung ist der „Spuk“ jedoch noch nicht beendet. Mit der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung verpflichtet sich der abgemahnte Online-Händler, das beanstandete Verhalten künftig zu unterlassen, andernfalls droht eine Vertragsstrafe, die noch viel teurer als die Abmahnkosten selbst ausfallen kann.
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Unterlassungserklärung: Mehrere Vertragsstrafen für mehrere Verstöße möglich
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