Für die Empfänger kann eine unerwünschte E-Mail-Flut eine echte Belästigung sein, weshalb der Gesetzgeber strenge Regelungen an die Versendung von virtueller Werbung aufgestellt hat. Uns fragte jedoch kürzlich ein Händler, ob auch die Bestätigung einer Bestellung schon eine solche Werbung ist oder ob sie sogar Werbung enthalten dürfe.
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Wir wurden gefragt: Ist Werbung in Bestellbestätigungen erlaubt?
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