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Verkauf von Trägermedien und der Jugendschutz: Machen Sie alles richtig?

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Junge auf SackkarreBeim Handel mit Datenträgern, welche beispielsweise für Personen einer bestimmten Altersstufe freigegeben worden sind (z.B. Freigabe „ab 18 Jahren“), müssen Händler sicherstellen, dass diese Artikel ausschließlich von Personen bestellt werden können und ausschließlich an Personen ausgeliefert und übergeben werden, die Ihnen das erforderliche Mindestalter zuvor nachgewiesen haben.
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