Bereits vor mehr als eineinhalb Jahren hat der Bundesgerichtshof klar gemacht, dass es nicht zulässig ist, für Nutzer eine sog. Weiterempfehlungs- oder auch „Tell a friend“-Funktion zur Verfügung zu stellen, weil Dritte dann unverlangt eine Empfehlungs-E-Mail zugeschickt bekommen. Dies ist mit der unverlangt zugesendeten Werbe-E-Mail des Unternehmens selbst vergleichbar. Aber noch immer haben nicht alle Plattformen darauf reagiert.
Der Beitrag „Tell a Friend“: Viele Plattformen noch nicht rechtssicher erschien zuerst auf Onlinehaendler-News.de