Seit 2011 gelten neue Kennzeichnungspflichten beim Verkauf von Spielzeug. Beispielsweise müssen Online-Händler ihre Onlineangebote so gestalten, dass die Warnhinweise für sicheren Gebrauch für die Verbraucher noch vor dem Kauf klar erkennbar sind. Wir wurden in letzter Zeit mehrmals gefragt, ob diese Kennzeichnungsvorschriften auch für gebrauchtes Spielzeug gelten sollen.
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