Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit der sog. Metro-Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 30.11.1989, Az.: I ZR 55/87) die Überwachungsplichten der Händler im stationären B2B-Handel ausformuliert, der auch für den Online-Handel strenge Regeln aufstellt. So sollen eine Einlasskontrolle und eine Ausgangskontrolle den Einkauf eines Verbrauchers verhindern. In der Praxis sieht die Situation jedoch anders aus, denn viele Shops sind in diesem Punkt unzureichend.
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