In unserem 16. Adventskalender-Türchen haben wir für unsere treuen Leser ein Urteil aus der Kategorie „Kurioses zur Weihnachtszeit“. Es geht um eine Gerichtsentscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, die sich den Verkauf von Weihnachtszubehör in einem Gartencenter drehte und die Frage, ob auch sonntags Weihnachtsartikel wie Weihnachtstassen, Becher, Christbaumkugeln und Schneemannfiguren verkauft werden dürfen.
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Adventskalender: Rechtstipp des Tages am 16.12.2014
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