In den letzten Tagen kamen vermehrt Online-Weinhändler auf uns zu, weil sie wegen drohenden Abmahnungen bezüglich der neuen Kennzeichnungsvorschriften nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) angeschrieben wurden. Zahlreiche Wein-Händler sind deshalb verunsichert und fragen nach den besonders für sie geltenden Kennzeichnungsvorschriften und Ausnahmen. Wir klären auf.
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Verkauf von Wein – Auch hier ist Kennzeichnung nach der LMIV erforderlich
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